Renovierung nach einer Haushaltsauflösung
Wir bieten Ihnen eine anschließende Renovierung als Zusatzleistung nach der erfolgreichen Haushaltsauflösung an.
- Bereit für Verkauf, Vermietung oder Einzug
- Koordination ohne zusätzlichen Aufwand
- Wertsteigerung für Ihre Immobilie
Renovierung einer geräumten Immobilie
Ob Umzug, Auszug oder Nachlasspflege – für eine Renovierung gibt es verschiedene Gründe. Was ist wirklich nötig und was ist optional? Worin liegt der Unterschied zwischen Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen?
Wir übernehmen für Sie im Rahmen der Renovierung folgende Arbeiten:
- Komplett- oder Teilrenovierung
- Schönheitsreparaturen
- Rückbau von Einbauküchen, Einbauschränken, Jalousien, …
- Entfernen von Bodenbelägen und ggf. Erneuerung
- Entfernen von Tapeten und ggf. neu tapezieren
- Diverse Malerarbeiten, u. a. Wände und Decken streichen
Worin liegt der Unterschied zwischen Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen umfassen optische Arbeiten wie das Streichen von Wänden und Decken, das Lackieren von Türen oder Heizkörpern sowie das Verschließen kleiner Bohrlöcher. Ziel ist es, normale Gebrauchsspuren zu beseitigen.
Renovierungsarbeiten gehen über Schönheitsreparaturen hinaus. Dazu zählen beispielsweise das Erneuern von Bodenbelägen, das Ausbessern beschädigter Bauteile oder weitere Arbeiten, die den Zustand der Immobilie nachhaltig verbessern.
Zusammengefasst: Schönheitsreparaturen dienen vor allem der optischen Auffrischung, während Renovierungsarbeiten den Zustand einer Immobilie umfassender instand setzen oder modernisieren.
Das sollten Sie für die Renovierung wissen
In welchem Zustand muss das Mietobjekt, die Wohnung oder das Haus an den Vermieter zurückgegeben werden?
Dies können Sie in aller Regel dem seinerzeit abgeschlossenen Mietvertrag entnehmen. Beachten Sie hierbei, dass nicht alles was damals vereinbart wurde heute noch Bestand hat. In vielen Verträgen gibt es Formulierungen und Klauseln, die nach aktueller Rechtsprechung unwirksam sein könnten. Unklare Positionen sollten Sie deshalb gleich bei der Kündigung mit dem Vermieter besprechen und ggf. zur Sicherheit schriftlich fixieren.
Auf Grundlage der erforderlichen Arbeiten erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag.
Häufige Fragen
Was kostet eine Haushaltsauflösung?
Bei einer Haushaltsauflösung gibt es keinen Standard. Ihr individuelles Angebot hängt vor allem vom Volumen, der Etage und der Zugänglichkeit ab. Wir erstellen Ihnen vorab ein transparentes schriftliches Angebot. Der darin vermerkte Festpreis bietet Ihnen Planungssicherheit.
Wie schnell bekomme ich einen Termin zur Besichtigung vor Ort?
In unserem Einzugsgebiet sind wir so flexibel, dass wir Ihnen vielen Fällen, wenn gewünscht schon am gleichen Tag zu Ihnen kommen können. In jedem Fall erhalten Sie telefonisch sofort einen passenden Termin mit Bestätigung per E-Mail.
Ist die Besichtigung bei Ihnen kostenlos?
Ja, die Erstberatung und Angebotserstellung ist bei uns immer kostenlos und unverbindlich. Dafür erwarten wir von Ihnen eine faire Rückmeldung zu unserem Angebot.
Ist der Sperrmüll kostenlos?
Die lokalen Entsorgungsbetriebe der Komunen holen Sperrmüll in begrenztem Umfang gegen Anmeldung ab. Dieser kostet Anwohner kein direktes Geld. Jeoch wird diese Art von Entsorgung durch die Grundbesitzabgaben querfinanziert. Dieser kommunale Service deckt keine größeren Mengen aus dem Keller, Dachböden oder gemischte Abfälle ab. Zudem müssen Sie die Gegenstände selbst heraustragen. Eine Entrümpelung übernimmt Ausräumen, Sortieren, Transport und fachgerechte Entsorgung in einem Festpreis.

